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Erbverzicht gem. §§ 2346 ff. BGB

Der Erbverzicht ist ein notarieller Vertrag zwischen dem Erblasser und einem künftigen Erben, durch den dieser bereits zu Lebzeiten des Erblassers auf sein gesetzliches Erbrecht und regelmäßig auch auf seinen Pflichtteil verzichtet.

Im Gesetz

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