Nachlass / Erbschaft
Dies ist das gesamte Vermögen des Erblassers. Auch Schulden sind vererbbar (§ 1967 BGB), nicht jedoch höchstpersönliche Rechte (z. B. Nießbrauchrechte).
gesetzliche Erbfolge · ohne TestamentWer erbt in Ihrem Fall – und zu welchen Teilen?
Dies ist das gesamte Vermögen des Erblassers. Auch Schulden sind vererbbar (§ 1967 BGB), nicht jedoch höchstpersönliche Rechte (z. B. Nießbrauchrechte).